
Das Verfassen eines Geschäftsbriefes wird in Deutschland nach dem Deutschen Institut der Normung geregelt. Dort werden sogenannte DIN vorgegeben. Bei der Erstellung eines Geschäftsbriefes finden DIN 5008 und DIN 676 Anwendung, wobei die letztere beim Druck der Briefe die Maße und den genauen Aufbau vorgibt. Dieser ist klar strukturiert und erleichtert so die Kommunikation zwischen den Geschäftspartnern. Im Sinne der besseren Lesbarkeit sollten keine ausgefallenen Schriftarten und keine Schriftgrößen kleiner als 10 Punkt für den nicht vorgedruckten Text verwendet werden.